Für die Meldung genehmigter Turniertermine an den PSV ist der Reitverein zuständig. Anmeldungen müssen bis zum 15.10.20 mit beigefügtem Formular
beim PSV Hessen erfolgen.
Am 31.3.2020 ist eine geänderte Einhufer-Blutarmut-Verordnung in Kraft getreten. Ausrichter überregionaler Veranstaltungen sind danach verpflichtet, ein Pferde-Register zu führen.
Veranstaltungen, an denen nur Pferde aus dem eigenen Landkreis und direkt angrenzenden Landkreisen teilnehmen (auch wenn diese sich in einem anderen Bundesland befinden), haben nach Auskunft des Hessischen Landwirtschaftsministeriums einen regionalen Charakter. Bei diesen Veranstaltungen muss somit kein Pferderegister geführt werden.
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) informiert mit dem angehängten Pressetext umfänglich über die Verordnung, die für sportliche und züchterische Veranstaltungen gilt und arbeitet mit Hochdruck an einer Software, die den Veranstaltern die Arbeit erleichtern soll und kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. In der Zwischenzeit können die Veranstalter das ebenfalls angehängte Formblatt zur Erfassung teilnehmender Pferde verwenden.
Pressemitteilung des PSV Hessen vom 13.05.20
Die Verordnungen vom 6.4.2020 und 20.4.2020 haben ihre Gültigkeit verloren. Für Pferdehalter und -Sportler sind die Beschränkung auf eine bestimmte Personenzahl, die sich zeitgleich in der Reitanlage aufhalten darf, die zeitliche Limitierung des Aufenthaltes, das Führen eines Anwesenheitskalenders etc. somit nicht mehr erforderlich.
Pressemitteilung des PSV Hessen vom 07.05.20
Nachdem die Bundesländer autorisiert wurden, einzelne Corona-Beschränkungen zu lockern, hat die hessische Landesregierung u.a. entschieden, Sport im allgemeinen (d.h. ohne Differenzierung nach Indoor- und Outdoor-Sportarten) unter Beachtung von Auflagen ab Samstag, 09. Mai 2020 wieder zuzulassen.
Die in Zusammenarbeit mit der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) ausgearbeiteten Handlungsempfehlungen enthalten entsprechende Hygiene- und Abstandsreglungen, die Bestandteil der entsprechenden Verordnung werden und daher zu beachten sind.
Nähere Infos unter auf der Homepage des PSV Hessen
Information des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 14.05.20 [Auszug]
Der Sportbetrieb ist nur in begrenztem Umfang gestattet. So ist der Wettkampfbetrieb, der nicht im Bereich des Spitzen- und Profisports liegt, untersagt. Wettkampfbetrieb umfasst aber nicht jede Wettkampfsimulation im Training, insbesondere bei kontaktlosen Sportarten. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports ist gestattet, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt. Dieses ist von der zuständigen Behörde zu überprüfen. Die Vorbereitung auf und die Abnahme von sportpraktischen Abiturprüfungen, Einstellungstests, Leistungsfeststellungen sowie anderen Prüfungen in Ausbildungen und Studiengängen, bei denen Sport wesentlicher Bestandteil ist, ist ebenfalls gestattet.
Hygieneregeln Sportbetrieb
Trainingsbetrieb ist gestattet, wenn
Vollständiger Text der Auslegungshinweise vom 14.05.20
Darüber hinaus werden besondere Bestimmungen für den Landkreis Marburg-Biedenkopf auf der Internetseite des Landkreises MArburg-Biedenkopf veröffentlicht und der aktuellen Situation im Landkreis angepasst.